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Pressemitteilung - 19. Dezember 2012

Örtliche Nacheichung für Gewerbetreibende

Marktbeschicker und andere Gewerbetreibende mit messbaren Leistungen sind aufgerufen, zwischen dem 7. Januar und 1. Februar an der gesetzlichen Nacheichung teilzunehmen sowie eichpflichtige Messgeräte, Waagen und Gewichte bereitzuhalten.

Die Messgeräte müssen vorher gesäubert und in einen eichfähigen Zustand gebracht worden sein. Ein zentrales Eichlokal gibt es im Jahr 2013 nicht. Innerhalb der zweiten bis fünften Kalenderwoche des kommenden Jahres erfolgt ausschließlich eine Rundfahrt.

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Blutdruckmessgeräte nicht mehr unter die gesetzliche Pflicht fallen. Das Eichamt nimmt jedoch messtechnische Kontrollen vor.

Informationen darüber, wann und welche sonstigen Geräte der Eichpflicht unterliegen, sind ab sofort dem öffentlichen Aushang am Rathaus zu entnehmen. Weitere Auskünfte erteilt das Eichamt unter Telefon (0441) 971780.


Nr. 572/12 - tif

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