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Pressemitteilung - 21. November 2012

Rauchmelder in Privatwohnungen sind Pflicht

Bis Ende 2015 müssen alle Privatwohnungen in Niedersachsen über Rauchmelder verfügen. Dies geht aus der neuen Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) hervor, die seit 1. November gilt. Künftig müssen alle Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sowie Schlafräume und Kinderzimmer mit einem Rauchmelder ausgestattet sein.

Weitere Neuerungen: Die Liste der im Anhang der Bauordnung aufgeführten verfahrensfreien Baumaßnahmen wurde ergänzt. Für Abbrüche von Bauwerken und Teilen von Bauwerken, die dort nicht aufgeführt sind, gilt nun ein Anzeigeverfahren. Der Katalog der im Mitteilungsverfahren möglichen Baumaßnahmen wurde ebenfalls erweitert und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren wird zum Regelfall.

Neue Antragsformulare werden in Kürze vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Vorab sind diese bereits auf den Seiten des Fachdienstes Bauordnung (www.delmenhorst.de/vv) abrufbar. Der Text der neuen NBauO ist unter www.ms.niedersachsen.de zu finden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Bauordnung dienstags und donnerstags zwischen 8.30 und 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr im Stadthaus, Am Stadtwall 1, zur Verfügung.


Nr. 516/12 - tif

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