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Pressemitteilung - 25. Oktober 2012

Nutzung von Kaminöfen: Gesetzliche Vorgaben beachten

Der städtische Fachdienst Umwelt weist passend zur Herbstzeit Besitzer von Kaminöfen und Holzheizkesseln auf die gesetzlichen Bestimmungen der „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ für eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche Nutzung hin.

Beispielsweise dürfen in offenen Kaminen ausschließlich naturbelassenes Stückholz sowie Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts verbrannt werden. Offene Kamine dürfen darüber hinaus nur gelegentlich benutzt werden.

Weitere Informationen sind unter www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3776.pdf im Internet oder beim Fachdienst Umwelt, Telefon (04221) 99-2690, erhältlich.


Nr. 462/12 - tif

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