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Pressemitteilung - 26. Juli 2012

Stadt gewährt Zuschuss für Verhütungsmittel

Nach Genehmigung des städtischen Haushalts kann die Stadt nun erstmalig einen Zuschuss für Verhütungsmittel für Personen gewähren, die Leistungen über das Jobcenter oder den Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen und Beratungen beziehen.

Wer Arbeitslosengeld II oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhält und mindestens 20 Jahre alt ist, kann daher ab sofort bei der Stadt einen Zuschuss über die Hälfte der anfallenden Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel beantragen. Dazu zählen beispielsweise die Pille, eine Spirale oder eine Sterilisation. Pro Person beträgt dieser Zuschuss maximal 100 Euro pro Jahr.

Anträge müssen den aktuellen Leistungsbescheid – nur bei Leistungen im Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB) II –, das ärztliche Rezept und die Kaufquittung der Apotheke im Original enthalten. Bearbeitet werden die Anträge im Fachdienst Wirtschaftliche Hilfen und Beratungen, Am Stadtwall 10, Telefon (04221) 99-2545. Ein Rechtsanspruch auf den städtischen Zuschuss besteht allerdings nicht.

Auf Antrag der Fraktion der Grünen, die einen früheren Vorschlag der Gleichstellungsstelle aufgegriffen hatten, wurde Anfang des Jahres von der Delmenhorster Politik diese freiwillige Leistung in Höhe von 8.000 Euro beschlossen. „Damit reagiert die Stadt ähnlich wie auch andere Kommunen auf einen Missstand, der mit Inkrafttreten des Gesundheitsmoder-nisierungsgesetzes entstanden ist“, sagt Gleichstellungsbeauftragte Petra Borrmann.

Bis zum Jahr 2004 konnten die ehemaligen Sozialämter die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für alle Bedürftigen im Rahmen der „Mittel zur Familienplanung“  übernehmen. Seit der Einführung der Grundsicherung nach dem SGB II bzw. den Leistungen nach SGB XII werden diese Kosten für Jugendliche bis zum 20. Lebensjahr von den Krankenkassen getragen. Nach dem 20. Lebensjahr sollen Frauen und Männer im Sozialleistungsbezug nun ihre Kosten für Verhütungsmittel nur noch mit dem im Regelsatz vorgesehenen allgemeinen Betrag für Gesundheitskosten bestreiten. Gerade für längerfristig wirkende Verhütungsmethoden, für die einmalig hohe Kosten aufzubringen sind, ist aber ein planmäßiges Ansparen dafür aufgrund des eng bemessenen Regelsatzes unrealistisch.

So berichten, laut Borrmann, Beratungsstellen zunehmend von ungewollt Schwangeren, die sich eine sichere Verhütung nicht mehr leisten können. Das Recht auf Familienplanung, das seit 1994 von den Vereinten Nationen als Menschenrecht anerkannt ist, werde damit nicht mehr für alle garantiert.

„Auf Dauer muss bundesweit auf politischer Ebene eine einheitliche Lösung für die Kosten der Familienplanung und Verhütung gefunden werden", erläutert die Gleichstellungsbeauftragte. „Denn die Kommunen können auf längere Sicht diese Kosten nicht alleine tragen. Doch Delmenhorst zeigt, dass eine solche Unterstützung notwendig ist.“


Nr. 331/12 - Gleichstellungsstelle

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