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Pressemitteilung - 29. Juni 2012

Kfz-Wechselkennzeichen ab 1. Juli neu

Am 1. Juli werden bundesweit die so genannten Kfz-Wechselkennzeichen eingeführt und können ab Montag, 2. Juli, in der Zulassungsstelle, Lange Straße 1a (City-Center), beantragt werden.

Mit diesen Wechselkennzeichen, die aus jeweils zwei Teilen bestehen, können zwei Kraftfahrzeuge abwechselnd bewegt werden. Dabei verbleibt der kleinere Teil des Wechselkennzeichens am Kraftfahrzeug, der größere Teil wird gewechselt.

Die Zulassungsbehörde der Stadt Delmenhorst weist darauf hin, dass die Zuteilung von bestimmten Voraussetzungen abhängig ist:

  • maximal zwei Kraftfahrzeuge dürfen mit einem Wechselkennzeichen versehen werden
  • die beiden Fahrzeuge müssen auf den gleichen Halter zugelassen sein
  • an beiden Kraftfahrzeugen müssen die Abmessungen der Kennzeichenschilder identisch sein. So kann zum Beispiel nicht ein Fahrzeug mit einem zweizeiligen Nummernschild zusammen mit einem Pkw mit einzeiligem Nummernschild auf ein Wechselkennzeichen zugelassen werden
  • die Kraftfahrzeuge müssen der gleichen EG-Fahrzeugklasse angehören (M1, L oder O1)

Ob die eigenen Kraftfahrzeuge der zugelassenen Fahrzeugklasse angehören, lässt sich über die Zulassungsbescheinigung Teil I in dem Feld „J“ (zum Beispiel M1) beziehungsweise im alten Fahrzeugschein im Feld 1 feststellen. Kraftfahrzeuge, bei denen die Nationale Fahrzeugklasse (zum Beispiel 01) in den Fahrzeugpapieren steht, sind von der Zuteilung von Wechselkennzeichen ausgeschlossen.

 

„Für jedes Kraftfahrzeug ist nach wie vor eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer und jeweils eine elektronische Versicherungsbestätigung vorzulegen. Außerdem darf das ungenutzte Kraftfahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden“, sagt Wolfgang Schmidt von der Zulassungsbehörde.

Auch sei die Verwendung des Wechselkennzeichens als Saison-, Ausfuhr-, Kurzzeit- oder Rotes Kennzeichen nicht vorgesehen. Bei der Zuteilung von Wechselkennzeichen ist neben der Zulassungsgebühr ein Aufschlag von sechs Euro je Fahrzeug zu zahlen.

Weitere Informationen zum Wechselkennzeichen gibt es im Internet unter www.delmenhorst.de (Stichwortsuche Wechselkennzeichen).


Nr. 289/12 - tif

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