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Pressemitteilung - 15. Mai 2012

Sonderprüfung Graft: Ministerium bestätigt Zuständigkeit

Die Kommunalaufsicht im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hat im Zusammenhang mit der Prüfung der Geschehnisse im Vorfeld der Stilllegung des Wasserwerks in der Graft schriftlich die Rechtsauffassung von Oberbürgermeister Patrick de La Lanne bestätigt.

Demnach konnte der Aufsichtsrat der Stadtwerke Delmenhorst (SWD) nicht entgegen des Beschlusses der Gesellschafterversammlung festlegen, dass eine Bremer Kanzlei mit der Untersuchung der Verantwortlichkeiten von SWD und Stadtverwaltung beauftragt wird.

In dem kürzlich ergangenen Schreiben stellt die Kommunalaufsicht klar, dass die Gesellschafterversammlung das oberste Organ innerhalb einer Gesellschaft sei und somit ein Aufsichtsrat nicht in das Weisungsrecht eingreifen könne. Zudem besitze ein Aufsichtsrat keine Befugnisse gegenüber den Gesellschaftern – in diesem Fall gegenüber der Stadt.

Den ersten Beschluss des SWD-Aufsichtsrates hatte Oberbürgermeister de La Lanne als Mitglied der Gesellschafterversammlung der SWD aufheben lassen, weil zuvor Verwaltungsausschuss und Rat der Stadt Delmenhorst jeweils einstimmig entschieden hatten, wie die Sonderprüfung der Verwaltung und der Stadtwerke durchzuführen ist. Diese für alle Beteiligten bindende Beschlusslage ist von der Gesellschafterversammlung umgesetzt worden.

Der SWD-Aufsichtsrat wiederum wollte dieser Entscheidung nicht folgen und beschloss in seiner außerordentlichen Sitzung Anfang April erneut die Beauftragung der externen Firma. Daraufhin hatte der Rathauschef über den städtischen Fachdienst Recht die Kommunalaufsicht um Stellungnahme zu den Gremienbeschlüssen für eine Sonderprüfung gebeten.

„Das Ministerium hat die Kompetenzen und damit meine Bedenken bestätigt“, sagt Oberbürgermeister de La Lanne. „Unabhängig davon ist eine Aufarbeitung der Vorkommnisse für mich sowie für die Bevölkerung weiterhin von hohem Interesse.“


Nr. 215/15 - sid

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