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Pressemitteilung - 5. April 2012

Graft-Vernässung: OB lässt Kommunalaufsicht prüfen

„Mein Interesse an einer Aufklärung der Graft-Vernässung ist unvermindert hoch“, sagt Oberbürgermeister Patrick de La Lanne. Hintergrund ist die Aufarbeitung der Geschehnisse im Vorfeld der Stilllegung des Wasserwerks in der Graft.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Delmenhorst (SWD) hatte sich in seiner gestrigen außerordentlichen Sitzung erneut dafür ausgesprochen, eine Bremer Kanzlei damit zu beauftragen, die Verantwortlichkeiten der Stadtwerke und der Stadtverwaltung zu untersuchen.

Den ersten Beschluss des SWD-Aufsichtsrates hatte Oberbürgermeister de La Lanne als Mitglied der Gesellschafterversammlung der SWD aufheben lassen, weil zuvor Verwaltungsausschuss und Rat der Stadt Delmenhorst jeweils einstimmig entschieden hatten, wie die Sonderprüfung der Verwaltung und der Stadtwerke durchzuführen ist. Diese für alle Beteiligten bindende Beschlusslage ist von der Gesellschafterversammlung umgesetzt worden.

Oberbürgermeister de La Lanne hält den erneuten Beschluss des Aufsichtsrates für rechtswidrig: „Der Aufsichtsrat hat einen Beschluss gefasst, der so vom Verwaltungsausschuss- beziehungsweise Ratsbeschluss nicht abgedeckt ist. Nur der Verwaltungsausschuss kann eine Prüfung der Stadt beschließen, nicht der Aufsichtsrat der SWD“, stellt de La Lanne klar.

Der Verwaltungschef kündigt unmissverständlich an: „Ich werde die Frage der Beschlussfassung im Aufsichtsrat gegen die Beschlüsse von Rat und Verwaltungsausschuss der Kommunalaufsicht in Hannover zur Prüfung vorlegen. Der SWD-Aufsichtsrat hat Kompetenzen an sich gezogen, die ihm nicht zustehen.“


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