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Pressemitteilung - 29. März 2012

Lärm: Hinweise zum Einsatz von Gartengeräten

Zum Start in den Frühling beginnen viele Bürger damit, ihre Gärten auf Vordermann zu bringen. Bei der Pflege der Grünflächen werden des Öfteren motorbetriebene Geräte, wie Vertikutierer und Rasenmäher, eingesetzt.

Der Fachdienst Umwelt macht darauf aufmerksam, dass das Benutzen der Geräte in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in Kleinsiedlungsgebieten montags bis sonnabends jeweils im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr erlaubt ist. Diese Regelung gilt auch rund um Krankenhäuser und Erholungsgebiete.

Arbeiten mit Rasenkantenschneidern, Laubsaugern und Laubbläsern dürfen an Werktagen von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr erledigt werden. Der Einsatz aller störenden Gartengeräte ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten.

Weitere Informationen zum Umgang mit Lärm stellt die Stadt Delmenhorst in einem Faltblatt zur Verfügung. Dieses kann im Internet unter https://www.delmenhorst.de/medien/publikationen/Flyer_Laerm_2013_web.pdf heruntergeladen werden.


Nr. 148/12 - tif

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