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Pressemitteilung - 7. März 2012

Karten für Eröffnungsfeier: Ermittlungen gegen Stadt

Die Staatsanwaltschaft hat aufgrund einer anonymen Anzeige Ermittlungen gegen den Delmenhorster Oberbürgermeister Patrick de La Lanne (SPD) und weitere Verantwortliche der Stadt wegen des Verdachts der Vorteilsnahme im Amt aufgenommen.

Grund dafür seien von der Verwaltung verteilte und gezahlte Eintrittskarten für ein Kammerkonzert im städtischen Theater „Kleines Haus“ anlässlich der feierlichen Einweihung des Foyers am 8. November 2011.

Die an die geladenen Gäste verteilten Eintrittskarten konnten nur abgegeben werden, weil für das Konzert im freien Verkauf sehr wenig Karten (Restposten) abgesetzt worden sind. Diese Karten haben weder bei der Stadt noch bei der Konzert- und Theaterdirektion (KuT) zu einem finanziellen Vor- oder Nachteil geführt.

Durch die Feier entstandene Zusatzkosten für die Bewirtung der Gäste sind ebenfalls von der Stadt übernommen worden. Der im Zuge der Veranstaltung aufgelaufene Fehlbetrag in Höhe von 1.981,39 Euro wurde von der Stadt komplett übernommen.

Zwischen der Stadt und der KuT besteht seit Jahrzehnten ein Dienstleistungsvertrag. Danach ist die Stadt verpflichtet, die nicht durch Kartenverkäufe oder andere Einnahmen gedeckten Kosten der von der KuT organisierten Kulturveranstaltungen im Theater „Kleines Haus“ einschließlich der von der KuT erbrachten Dienstleistungen zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale und einer Provision im Wege eines Defizitausgleichs zu übernehmen.

Ende Oktober 2011 hat die Stadt die Einladungen zur Eröffnungsfeier des Foyers des Theaters „Kleines Haus“ versandt. Den 80 Einladungen waren auch Eintrittskarten für ein Klassikkonzert am selben Abend beigefügt. Neben Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sind im Wesentlichen die Mitglieder der politischen Gremien und städtische Bedienstete eingeladen worden, die dienstlich mit dieser Baumaßnahme befasst waren.

Zur Eröffnung und Einweihung des neuen Foyers hat Oberbürgermeister de La Lanne Grußworte an die Gäste gerichtet. Auch er hat eine Eintrittskarte für das anschließende Konzert erhalten und diese am gleichen Tag in vollem Umfang privat bezahlt.

Deshalb werden alle Vorwürfe der anonymen Anzeige, strafbare Handlungen vollzogen zu haben, in vollem Umfang widerlegt. „Die Stadt hat sich korrekt und einwandfrei verhalten“, sagt Oberbürgermeister de La Lanne.


Nr. 106/12 - tif

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