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Pressemitteilung - 24. Februar 2012

Brut- und Setzzeit beginnt am 1. April

Der Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz weist auf die Brut- und Setzzeit hin, die am 1. April beginnt. Bis zum 15. Juli sind alle Hundebesitzer verpflichtet, ihre Tiere in Wäldern, Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten anzuleinen, um insbesondere die aus den Winterquartieren zurückgekehrten Zugvogelarten bei der Brut und Aufsucht ihrer Jungen nicht zu stören.

Der Fachdienst erinnert zudem an die Regelungen des Naturschutzgesetzes, wonach zwischen dem 1. März und 30. September Hecken, Gebüsche, Gehölze und außerhalb des Waldes oder in gärtnerisch genutzten Flächen stehende Bäume nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen, da diese Orte als Lebens- und Brutstätten vieler Tierarten genutzt werden.


Nr. 82/12 - tif

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