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Pressemitteilung - 24. Januar 2012

Neue Trinkwasserverordnung zum Schutz vor Legionellen

Mit Inkrafttreten der neuen Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 müssen nunmehr auch Vermieter größerer Mehrfamilienhäuser und gewerbliche Betreiber ihre Trinkwassererwärmungsanlagen anzeigen und untersuchen lassen. Ziel der Verordnung ist es, Menschen vor nachteiligen Folgen des Trinkwassergenusses zu schützen.

Die Neuregelungen verpflichten Eigentümer sowie Krankenhäuser und öffentliche Gebäude unter anderem einmal jährlich zu Legionellenuntersuchungen in Trinkwassererwärmungsanlagen, sofern aus diesen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird. Dies betrifft Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, also Anlagen mit einem Warmwasserspeicher ab 400 Litern oder auch ab drei Litern Fassungsvermögen in jeder Rohrleitung zwischen Ausgang des Erwärmers und der Entnahmestelle.

Konkret müssen die Betroffenen prüfen, ob für ihre Trinkwasser-Installation eine Untersuchungspflicht nach den geltenden Kriterien besteht. Falls dies der Fall ist, müssen die Anlagen ohne behördliche Aufforderung auf Legionellen untersucht werden. Dafür ist ein zugelassenes Labor zu beauftragen.

Spätestens zwei Wochen nach Abschluss der Untersuchung müssen die Ergebnisse dem Fachdienst Gesundheit gemeldet werden. Für die entsprechenden Untersuchungen sieht die Trinkwasserverordnung eine Frist bis zum 1. Dezember 2012 vor.

Laut Umweltbundesamt erkranken jedes Jahr 20.000 bis 32.000 Menschen in Deutschland an Lungenentzündungen, die durch Legionellen hervorgerufen werden. Bis zu 15 Prozent der Fälle enden sogar tödlich. Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Trinkwasser vermehren.

Weitere Informationen und eine Liste zugelassener Trinkwasserlabore in Niedersachsen sind auf der städtischen Internetseite www.delmenhorst.de unter dem Stichwort „Trinkwasserüberwachung“ abrufbar.

Für Auskünfte steht Frau Lövenich vom Fachdienst Gesundheit unter der Telefonnummer (04221) 99-2619 zur Verfügung.


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