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Pressemitteilung - 30. Dezember 2011

Stadtratsposten: Auswahlverfahren gilt

Das Niedersächsische Innenministerium hat jüngst eine rechtliche Einschätzung auf die Veröffentlichung von Bewerberdaten im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Besetzung des Stadtratspostens abgegeben. Zwar sei demnach die Aufführung von personenbezogenen Informationen aus Datenschutzgründen nicht zulässig gewesen, dies wirkt sich jedoch nicht auf das Ergebnis des Verfahrens aus.

Die Stadt hatte in einer Beschlussvorlage Daten über die Kandidaten für die Beratung des Rates in der Sondersitzung am 11. Oktober zur Verfügung gestellt. Die Vorlage konnte auf der städtischen Internetseite über das Ratsinformationssystem Allris auch von der Öffentlichkeit eingesehen werden.

Zum Verfahren hatte sich die städtische Datenschutzbeauftragte Birgit Austmeyer-Bruns an das Innenministerium als Kommunalaufsicht gewendet und um Stellungnahme gebeten.

Das Ministerium schreibt: „Die im Nachhinein vorgenommene Änderung der im Internet veröffentlichten Beschlussvorlage, durch die Löschung der Bewerberdaten, kann die unzulässige Veröffentlichung zwar nicht beheben, es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Stadt Delmenhorst umgehend auf die hiesige erste rechtliche Einschätzung reagiert hat.“

Die Vorstellung in öffentlicher Sitzung war nach Auffassung des Ministeriums rechtens. Dem grundsätzlich überwiegenden Interesse an der Geheimhaltung der Daten des Einzelnen „soll denjenigen Bediensteten, die herausgehobene Funktionen innerhalb der Gemeindeverwaltung haben, insbesondere die zu verfassungsmäßigen Organen der Gemeinde Berufenen, der Schutz der persönlichen Daten nicht in dem Maße zukommen, weil hier der Informationsaustausch der Öffentlichkeit überwiegt“, führt das Ministerium aus.

Zudem sei den Bewerbern aufgrund der Einladung zur Ratssitzung bekannt gewesen, dass die Vorstellung öffentlich erfolgen solle. Dieser Vorgehensweise hätten die teilnehmenden Bewerber nicht widersprochen und sei damit als konkludente Zustimmung zu werten. Die Erörterung über Eignung, Leistung, Befähigung und persönliche Einzelheiten hätten dagegen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen müssen, was jedoch ebenfalls keine Auswirkungen auf die Wahl der neuen Stadträtin Barbara Bartels-Leipold hat.

„Ich bedauere, dass im Rahmen des Verfahrens personenbezogene Daten öffentlich wurden. Unser Ansatz war ein möglichst transparentes und für die Öffentlichkeit nachvollziehbares Verfahren durchzuführen“, sagt Oberbürgermeister Patrick de La Lanne. „Die Stadt Delmenhorst wird die Hinweise und Anmerkungen des Innenministeriums bei zukünftigen Besetzungsverfahren berücksichtigen“.


Nr. 556/11 - sid

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