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Pressemitteilung - 29. Dezember 2011

Stadt muss Prämien von Beamten zurückverlangen

Das Niedersächsische Innenministerium hat der Stadt Delmenhorst mitgeteilt, dass Zweifel an der Rechtmäßigkeit des gewählten Verfahrens zur Gewährung von Leistungsprämien an Beamte bestehen. Ergänzend dazu erging Anfang Dezember die Aufforderung, eventuell bestehende Ansprüche aus der Rückforderung der gewährten Leistungen nicht verjähren zu lassen. Daher wurde den rund 170 betroffenen Beamten nach eingehender Prüfung in dieser Woche schriftlich mitgeteilt, dass die im April 2008 ausgezahlten Prämien zurückgefordert werden müssen.

Das System der leistungsorientierten Bezahlung für tariflich Beschäftigte wurde im Sinne einer Gleichbehandlung analog zu Paragraf 18 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angewendet. Eine endgültige Klärung des Verfahrens durch das Ministerium steht noch aus. Die Rückforderung der Leistungen erfolgt daher vorsorglich zur Vermeidung des Eintritts der Verjährung für die in 2008 ausgezahlten Prämien von insgesamt 65.000 Euro. Die Auszahlungen bezogen sich auf die Erreichung der vereinbarten Ziele im Jahr 2007.

Oberbürgermeister Patrick de La Lanne bedauert diese Maßnahme und den ungelegenen Zeitpunkt. Die Beamten haben die Möglichkeit, gegen den Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.


Nr. 553/11 - sid

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