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Pressemitteilung - 28. Dezember 2011

Neue Regelung: Gaststättengewerbe nur anzeigepflichtig

Ab 1. Januar tritt das neue Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) in Kraft. Demnach wird die bislang geltende Erlaubnispflicht durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Ausübung eines Gaststättengewerbes – auch für einen kurzen Zeitraum – mindestens vier Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen beim Fachdienst Gewerbeservice anzuzeigen ist.

Der Betrieb des Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank gehört ab dem Jahreswechsel zum überwachungspflichtigen Gewerbe. Das bedeutet, dass der verantwortliche Gewerbetreibende unverzüglich nach Erstattung der Anzeige auf seine persönliche Zuverlässigkeit hin überprüft wird. Hierzu sind ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister einzureichen. Die Einhaltung der lebensmittel-, bau- und immissionsrechtlichen Belange prüfen die jeweiligen Fachbehörden.

Für die Anzeige ist ein entsprechender Vordruck zu verwenden. Dieser sowie weitere Auskünfte sind beim Fachdienst Gewerbeservice, Lange Straße 1a (City-Center), Telefon (04221) 99-2261, erhältlich.


Nr. 551/11 - sid

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