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Pressemitteilung - 1. November 2011

Leistungsprämien für Beamte: Ermittlungen im Rathaus

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen Oberbürgermeister Patrick de La Lanne und weitere Verantwortliche der Stadt Delmenhorst wegen des Verdachts der Untreue. Auslöser sind die von der Verwaltung gezahlten Leistungszulagen für Beamte.

„Die Polizei hat um Aushändigung der entsprechenden Unterlagen gebeten“, bestätigt Oberbürgermeister de La Lanne. „Diesem Ersuchen wird die Stadtverwaltung selbstverständlich nachkommen.“ Den Ermittlern würden in Kürze Akten übergeben, in denen die Zahlungen von Beamtenprämien dokumentiert sind, kündigt de La Lanne an.

In Delmenhorst und weiteren niedersächsischen Kommunalverwaltungen wurden seit 2007 einem Großteil der Beamten Leistungszulagen für das Erreichen zuvor vereinbarter Ziele gewährt, obwohl nach einer niedersächsischen Landesverordnung nur höchstens 15 Prozent der Beamten in den Genuss solcher Prämien kommen dürfen.

„Der Stadt Delmenhorst ist kein Schaden entstanden“, stellt Rathauschef de La Lanne klar. „Die Gesamtprämien für möglichst viele Beamte waren unterm Strich geringer als die größtmögliche Belohnungssumme für nur 15 Prozent der Beamten.“ Nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist für Angestellte im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsens eine leistungsorientierte Bezahlung sogar generell vorgeschrieben. „Wir sind uns keiner Schuld bewusst“, sagt de La Lanne. „Unser Ziel war die Gleichbehandlung aller städtischen Mitarbeiter.“

Der Oberbürgermeister kritisiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft, bezüglich der Unterlagen einen Durchsuchungsbeschluss herbeigeführt zu haben. „Wir sind selbst an einer umfassenden Aufklärung interessiert. Deshalb ist diese Art und Weise herabwürdigend“, sagt de La Lanne. „Wir unterstützen die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seitens der Stadt nach Kräften. Eine Vorverurteilung darf es jedoch nicht geben.“

Bereits Mitte Juli, nachdem bekannt geworden war, dass neben der Stadt Delmenhorst auch andere Kommunen in Niedersachsen Leistungszulagen an möglichst viele ihrer Beamten gezahlt haben, wurden alle Fragen des Innenministeriums in vollem Umfang beantwortet. Unter anderem, dass bei der Stadtverwaltung Delmenhorst seit dem Jahr 2007 Leistungsprämien an Beamte analog zu Paragraf 18 TVöD gezahlt worden sind.

Für das Jahr 2010 erhielten 161 Beamte eine leistungsorientierte Bezahlung. In der Stadtverwaltung sind 207 Beamte beschäftigt. Damit wurde 78 Prozent der Beamten die Prämie gewährt. Die maximal mögliche Prämiensumme nach der 15 Prozent-Regel liegt bei rund 100.000 Euro, im Jahr 2010 wurden in Delmenhorst jedoch nur 85.000 Euro ausgezahlt.

Zielvereinbarungen können nur dann geschlossen werden, wenn aus ihnen eine besondere Leistung hervorgeht. Dies ist der Fall, wenn die öffentlichen Dienstleistungen verbessert, die Effektivität und Effizienz der Organisation und Prozesse gesteigert und zugleich die Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt wird. Die Leistungsprämie wird nicht an Wahlbeamte wie Oberbürgermeister oder Stadträte ausgezahlt.


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