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Pressemitteilung - 6. Oktober 2011

Wie beantrage ich einen Gründungszuschuss?

Voraussichtlich Anfang November ändert sich die Rechtslage für den Gründungszuschuss für Arbeitslosengeld-I-Berechtigte. Der bisherige Rechtsanspruch entfällt und wird zu einer Ermessensleistung, was die Beantragung bei der Agentur für Arbeit erschwert.

Die ExistenzgründungsAgentur für Frauen (EFA) berät Bezieherinnen von Arbeitslosengeld I, die sich selbstständig machen möchten, kostenlos. Für einen persönlichen Beratungstermin wird um Anmeldung bei der städtischen Gleichstellungsstelle unter Telefon (04221) 99-1187 oder direkt bei EFA unter der Rufnummer (0441) 235-2016 gebeten.


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