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Pressemitteilung - 22. September 2011

Stadt erteilt SWD Vorab-Erlaubnis für Wasserförderung

Wie von der Stadtverwaltung zugesagt, hat die Untere Wasserbehörde nach Eingang des formlosen Antrags der Stadtwerke Delmenhorst (SWD) am Dienstag, 20. September, für die Wiederaufnahme der Grundwasserentnahme umgehend – im Vorgriff auf das wasserrechtliche Verfahren – eine verbindliche Vorabgenehmigung erteilt.

In der Zusage der Wasserbehörde vom gestrigen Mittwoch, 21. September, heißt es unter anderem, dass die Einleitung des geförderten Grundwassers durch das Wasserwerk An den Graften über den Hützelberggraben in die Kleine Delme zugelassen werde.

Weiter wird beschrieben, dass das aktuelle Ausmaß des Grundwasseranstiegs in den Graftanlagen und dem Umfeld als gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit gewertet werde. Insofern sei die Wiederaufnahme des Förderbetriebes die einzig effektive, kurzfristig wirkende Gegenmaßnahme, die ohne die tatsächliche Bewilligung vorzunehmen sei.

Die SWD wurden daher von der Stadtverwaltung aufgefordert, alles Notwendige zu unternehmen, um die Wiederinbetriebnahme der Förderbrunnen unverzüglich zu realisieren. Dabei habe die Funktionsfähigkeit und Verwendung der vorhandenen Enteisenungsanlage des Wasserwerks sekundäre Bedeutung.

Für den endgültigen Zulassungsbescheid benötigt die Stadtverwaltung von den Stadtwerken unter anderem technische Daten. Diese wurden bereits angefordert.


Nr. 398/11 - SiD

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