Coronavirus
Coronavirus in Delmenhorst in Zahlen
Fälle insgesamt | 28.703 |
Veränderung (gegenüber Vortag) | +115 |
Neue Fälle in den vergangenen sieben Tagen | 358 |
Neue Fälle in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner (Inzidenz) | 461,9 |
Todesfälle | 101 |
Quelle: Robert-Koch-Institut (Stand: 9. August, 3.07 Uhr)
Für die Sieben-Tage-Inzidenz in Delmenhorst ist der vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgestellte Wert maßgeblich. Weitere Informationen gibt es beim Land Niedersachsen.
> Mehr Zahlen gibt es auf der Internetseite des RKI.
> Niedersächsische Corona-Verordnung
Corona-Patienten im Delme Klinikum Delmenhorst
Corona-Patienten im Delme Klinikum Delmenhorst insgesamt | 14 |
Davon auf der Intensivstation | 0 |
Quelle: Delme Klinikum Delmenhorst (Stand: 9. August, 9 Uhr)
Corona-Bürgertests für viele nicht mehr kostenlos
Die Corona-Schnelltests (Bürgertests) sind seit dem 30. Juni nicht mehr für alle Menschen kostenlos. Das sieht die neue Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor.
Kostenlose Bürgertests gibt es demnach nur noch für Risikogruppen, für Menschen, die mit besonders gefährdeten Gruppen zu tun haben, und für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest haben etwa auch Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel, Kinder bis fünf Jahre, Haushaltsangehörige von Infizierten, pflegende Angehörige, Menschen mit Behinderung und deren Betreuer oder Bewohner und Besucher von Pflegeheimen, Kliniken oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Für Tests anlässlich von Familienfeiern, Konzerten und anderen Innenveranstaltungen werden drei Euro Zuzahlung fällig. Das gilt auch bei einer roten Corona-Warn-App oder vor privaten Treffen mit Menschen ab 60 Jahren oder Personen mit Vorerkrankung außerhalb von Kliniken oder Pflegeeinrichtungen.
Ob ein Anspruch auf einen kostenlosen oder bezuschussten Test besteht, müssen Apotheken und Teststellen prüfen. Bürgerinnen und Bürger müssen entsprechende Nachweise vorlegen.
Für wen der Bürgertest weiterhin kostenlos bleibt und wer eine Eigenbeteiligung von drei Euro bezahlen muss, listet das Bundesgesundheitsministerium hier auf. Weitere Hinweise zu Schnell- und Selbsttests sowie zum Thema Corona-Testung allgemein gibt es beim Land Niedersachsen.
Eine Übersicht, wo die Corona-Schnelltests in Delmenhorst möglich sind, gibt es hier. Welche Arztpraxen in Delmenhorst und Niedersachsen Corona-Schnelltests anbieten, können Interessierte unter www.arztauskunft-niedersachsen.de sehen. Bei den Suchkriterien können der Ort sowie in dem Feld „Besonderheiten“ die Option „Corona-Schnelltest“ ausgewählt werden.
Aktuelle Corona-Impfaktionen im Überblick
Die Stadt Delmenhorst und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bieten verschiedene Corona-Impfaktionen für Bürgerinnen und Bürger an, um sich vor dem Coronavirus zu schützen. Für Fragen ist das DRK telefonisch unter (04221) 9842667 und (04221) 9164022 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr erreichbar.
Alle Impfwilligen müssen ihren Personalausweis (oder Führerschein beziehungsweise Krankenkassenkarte mit Lichtbild), Impfpass und den nach Möglichkeit bereits ausgefüllten Aufklärungsbogen mitbringen. Minderjährige müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erscheinen, um geimpft zu werden.
Aktuelle Corona-Impfaktionen ohne Terminbuchung:
- Erst- und Zweitimpfungen (für Menschen ab fünf Jahren) sowie Auffrischungsimpfungen (Booster):
Montag bis Freitag | 11. Juli bis 19. August | 10 bis 16 Uhr
Bismarckplatz/Wasserturm | Rathausplatz 1
Impfstoffe: Biontech und Moderna
Die Stadtverwaltung und das DRK bitten um Verständnis, falls es bei den Impfaktionen zu Wartezeiten kommen sollte.
Aktuelle Corona-Impfaktionen mit Terminbuchung:
- Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen (Booster) für Menschen ab zwölf Jahren und zweite Auffrischungsimpfungen (zweiter Booster) für Menschen ab 70 Jahren:
Impfstelle am Reinersweg 36
Impfstoffe: Biontech und Moderna - Impfungen für Kinder von fünf bis elf Jahren:
Mittwochs | 12 bis 15.45 Uhr
Impfstelle am Reinersweg 36
Impfstoff: Biontech
Termine für die Impfungen können unter www.terminland.de/mobiles-impfteam-delmenhorst gebucht werden.
Die Auffrischung (Booster) mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) ist drei Monate nach der zweiten Impfung mit einem mRNA-Impfstoff möglich. Nach einer Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson ist die zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) nach vier Wochen möglich und eine Auffrischung (Booster) nach weiteren drei Monaten. Bürgerinnen und Bürger ab 70 Jahren (geboren im Jahr 1952 oder früher), Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen sowie Menschen mit Immunschwäche, deren erste Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) mindestens drei Monate zurückliegt, können die zweite Auffrischungsimpfung (zweiter Booster) erhalten.
Die Impfangebote richten sich an Menschen, die in Delmenhorst leben. Bürgerinnen und Bürger anderer Kommunen müssen sich an Arztpraxen oder Angebote ihrer Kommune wenden.
Welche Arztpraxen in Niedersachsen Corona-Schutzimpfungen anbieten, können Interessierte unter www.arztauskunft-niedersachsen.de sehen. Bei den Suchkriterien können der Ort sowie in dem Feld „Besonderheiten“ die Option „Corona-Impfung“ ausgewählt werden.
- Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung
- Informationen zu den mobilen Impfteams des DRK Delmenhorst
- Land Niedersachsen: Informationen zur Corona-Impfung, zu Schutzmaßnahmen und Testungen (in mehreren Sprachen)
- Ständige Impfkommission (Stiko): Empfehlung zur Corona-Impfung
- Stiko: FAQ zur Corona-Impfung
Impfstelle jetzt am Reinersweg
Die Impfstelle in Delmenhorst ist umgezogen: Zur weiteren Bekämpfung der Corona-Pandemie setzen das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und die Stadt Delmenhorst das stationäre Impfangebot seit Anfang Mai am Reinersweg 36 (ehemals Möbel-Fundgrube) fort.
Auch an dem neuen Standort werden Erst- und Zweitimpfungen (für Menschen ab fünf Jahren) sowie Auffrischungsimpfungen (erster und zweiter Booster) gegen das Coronavirus mit den mRNA-Impfstoffen von Biontech und Moderna angeboten. Geimpft wird von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr sowie am Sonnabend von 8 bis 14 Uhr.
Termine für das stationäre Impfangebot am Reinersweg 36 können – wie bisher – unter www.terminland.de/mobiles-impfteam-delmenhorst gebucht werden. Für Fragen ist das DRK unter Telefon (04221) 9842667 und (04221) 9164022 von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 15 Uhr erreichbar.
Absonderungsverordnung: Kürzere Isolationsdauer
Am 7. Mai ist eine überarbeitete Absonderungsverordnung des Landes Niedersachsen in Kraft getreten. Die Landesregierung setzt damit die Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Institutes zu den Regeln für Isolation und Quarantäne um.
Personen, die sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen sich in der Regel nur noch fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die Isolation darf nach Ablauf von fünf Tagen grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. Darüber hinaus empfiehlt das Land Niedersachsen, die Isolation erst nach einem negativen Schnelltest zu beenden.
Enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person müssen sich nicht mehr in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche. Nach Kontakt zu einer infizierten Person wird jedoch dringend empfohlen, die eigenen Kontakte zu reduzieren und in den fünf auf den Kontakt folgenden Tagen täglich einen Antigen-Schnelltest durchzuführen.
Weitere Informationen zur Absonderungsverordnung sind beim Land Niedersachsen nachzulesen.
Aktuelle Corona-Regeln: Viele Schutzmaßnahmen aufgehoben
Seit Anfang April sind fast alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weggefallen. Hintergrund ist das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, das keine Grundlage mehr für die bisherigen Schutzstandards bietet. Somit sind nur noch sehr begrenzte Test- und Maskenpflichten möglich. Das ergibt sich aus der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung.
In Niedersachsen – und damit auch in der Stadt Delmenhorst – besteht laut der Corona-Verordnung des Landes eine vorgegebene Pflicht zum Tragen einer Maske (FFP2, KN95 oder gleichwertiges Schutzniveau) nur noch in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen, in Pflegeeinrichtungen und sonstigen Heimen, in Obdachlosenunterkünften, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern und Geflüchteten und in Justizvollzugsanstalten. Eine Maske muss auch weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bus und Bahn getragen werden.
Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen können ihre Beschäftigten, Patienten und Besucher je nach Lage zum Tragen einer Maske verpflichten. Dabei muss es nicht unbedingt eine FFP2-Maske sein. Die jeweiligen Einrichtungen können über das Hausrecht weitergehende Regeln festlegen.
Außerdem muss vor dem Betreten von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, Asylbewerberheimen und Justizvollzugsanstalten weiterhin ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.
In vielen Bereichen ist die staatlich vorgegebene Maskenpflicht entfallen, beispielsweise im Einzelhandel oder in Gaststätten. Zudem gibt es im Infektionsschutzgesetz und in der daraus abgeleiteten Niedersächsischen Corona-Verordnung keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr und auch keine Personenobergrenzen. Geschäfte oder Supermarktketten, Betriebe, Hotels oder Restaurants und Diskotheken können allerdings von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen von Masken oder das Vorlegen von 3G-Nachweisen fordern.
Vor dem Hintergrund der nur begrenzten rechtlichen Regelungsmöglichkeiten besteht eine umso höhere Eigenverantwortung jeder und jedes Einzelnen, sich selbst und die Mitmenschen vor dem Coronavirus zu schützen.
> Land Niedersachsen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
> Land Niedersachsen: Hinweise zur Maskenpflicht
> Land Niedersachsen: Hinweise zur Quarantäne
> Land Niedersachsen: Hinweise für Theater, Kino und Konzerte
> Land Niedersachsen: Hinweise zum Sport und zu Sportveranstaltungen
> Land Niedersachsen: Hinweise für Reisende
Corona-Infizierte müssen Kontakte selbst informieren
Aufgrund der durch die Omikron-Variante hervorgerufenen hohen Fallzahlen ist es für den Fachdienst Gesundheit derzeit nicht möglich, Corona-Infektionen und Kontaktpersonen innerhalb von 48 Stunden in der Stadt Delmenhorst nachzuverfolgen. Deshalb sind nachweislich infizierte Personen mit einem positiven PCR-Testergebnis verpflichtet, sich auch ohne Benachrichtigung vom städtischen Fachdienst Gesundheit unverzüglich in häusliche Isolation zu begeben und den ihnen bekannten Kontaktpersonen beziehungsweise deren Sorgeberechtigten oder Betreuern das Vorliegen des positiven Testergebnisses umgehend mitzuteilen. Der Fachdienst Gesundheit stellt keine Quarantänebescheide mehr für Kontaktpersonen aus.
Weitere Informationen für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen gibt es hier.
Was heißt 3G- beziehungsweise 2G-Regel?
Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete (3G) erhalten bei der 3G-Regel Zutritt zu Innenräumen, Einrichtungen und zu bestimmten Veranstaltungen oder Leistungen. Bei der 2G-Regel reicht ein Test nicht aus, hier haben nur Geimpfte oder Genesene Zutritt.
Mit dem aktuellen Bundesinfektionsschutzgesetz und der daraus abgeleiteten Niedersächsischen Corona-Verordnung gibt es seit Anfang April keine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkungen mehr.
- Land Niedersachsen: Testbescheinigung(PDF-Datei, 98,22 KB)
Besucherregelungen im DKD
Das Delme Klinikum Delmenhorst (DKD) hat das generelle Besuchsverbot gelockert: Patienten dürfen einen Besucher pro Tag empfangen.
Dabei gilt die 3G-plus-Regel: Alle Besucher müssen unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus einen tagesaktuellen negativen Corona-Test (offizielle Teststation oder Arztpraxis, kein Selbsttest) vorweisen. Das gilt auch für geboosterte Personen. Der Testnachweis ist mitzuführen. Die Hygieneregeln (unter anderem Maskenpflicht) sind unverändert strikt einzuhalten.
Alle Informationen zu den aktuellen Besucherregelungen im DKD gibt es hier.
Krankschreibung per Telefon
Angesichts weiterhin hoher Corona-Infektionszahlen sind Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden wieder rein telefonisch und ohne Praxisbesuch möglich. Die Regelung gilt vorerst bis Ende November, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) am 4. August mitteilte.
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können damit ohne Praxisbesuch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls telefonisch kann die Krankschreibung für weitere sieben Tage verlängert werden.
So erhalten Geimpfte den digitalen Nachweis
Der digitale Impfpass ist bei teilnehmenden Apotheken erhältlich. Alle Geimpften können sich den digitalen Nachweis in Apotheken besorgen, um den vollen Corona-Impfschutz per Smartphone nachzuweisen. Das Online-Portal www.mein-apothekenmanager.de listet Apotheken auf, die diesen Service anbieten. Geimpfte Personen können unter www.mein-apothekenmanager.de also eine entsprechende Apotheke in ihrer Nähe finden.
Wer den digitalen Impfpass haben möchte, muss dafür das gelbe Impfheft und den Personalausweis mitbringen. Den Rest macht die Apotheke. Sie hilft auch dabei, den Pass aufs Smartphone zu laden – indem sie den benötigten QR-Code ausdruckt, der dann über die Corona-Warn-App oder die CovPass-App eingelesen werden kann. Für die Geimpften ist der Service kostenlos.
Der digitale Impfnachweis ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis weiterhin über das gelbe Papier-Impfheft möglich und gültig. Mehr Informationen zum digitalen Impfpass gibt es hier.
Genesene erhalten eine Bescheinigung (Genesenennachweis) bei den Teststellen und Apotheken. Hierzu wird das Ergebnis des positiven PCR-Tests benötigt. Der städtische Fachdienst Gesundheit stellt keine Genesenennachweise aus.
Corona-Warn-App steht zum Download bereit
Die Corona-Warn-App der Bundesregierung kann freiwillig aufs Smartphone geladen werden. Die sogenannte Tracing-App alarmiert Nutzer, wenn sie Erkrankten zu nahegekommen sind. Mithilfe der Anwendung sollen Infektionsketten besser erkannt und durchbrochen werden.
In den App-Stores von Google und Apple steht die Anwendung zum kostenlosen Download bereit. Weitere Informationen zur Corona-Warn-App gibt es in mehreren Sprachen hier.
Verhaltenstipps
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, ist es erforderlich, gemeinsam wichtige Infektionsschutzmaßnahmen umzusetzen. Im Mittelpunkt steht die sogenannte AHA-Formel: Abstand halten zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter), Hygiene beachten (gründliches Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge) und Alltagsmaske (Mund-Nasen-Bedeckung) tragen. Auch das regelmäßige Lüften in geschlossenen Räumen ist sehr wichtig.
Das Coronavirus kann eine Atemwegserkrankung mit hohem Fieber und auch eine Lungenentzündung auslösen. In schweren Fällen kann die Krankheit zum Tod führen. Ausführliche Informationen zur Krankheit Covid-19 sowie Hygiene- und Verhaltenstipps zum Schutz vor dem Virus Sars-CoV-2 gibt es hier.
- Tipps bei häuslicher Quarantäne(PDF-Datei, 412,55 KB)
Info-Telefone
Wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt, wenn Sie die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus (Sars-CoV-2) infiziert zu haben.
Kassenärztliche Vereinigung (Notdienst)
116117
rund um die Uhr
Corona-Bürgertelefon der Stadt Delmenhorst
(04221) 99-2271
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Zentrale Corona-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung
(0511) 1206000
Montag bis Sonnabend: 8 bis 20 Uhr
Hotline des Landes Niedersachsen für Fragen zur Corona-Impfung
(0800) 9988665
Montag bis Sonnabend: 8 bis 20 Uhr
Bundesministerium für Gesundheit
(030) 346465100
Montag bis Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Hilfreiche Links und Dokumente
- Land Niedersachsen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Land Niedersachsen: Informationen zur Corona-Impfung, zu Schutzmaßnahmen und Testungen (in mehreren Sprachen)
- Land Niedersachsen: Hinweise zur Corona-Schutzimpfung
- Land Niedersachsen: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Corona-Impfung
- Land Niedersachsen: Hinweise zur Testung auf Corona
- Land Niedersachsen: Hinweise für Berufstätige
- Land Niedersachsen: Testbescheinigung
- Land Niedersachsen: Informationen zum Coronavirus in Leichter Sprache
- Informationen der Niedersächsischen Landesregierung
- Informationen vom Robert-Koch-Institut (RKI)
- Informationen zur Krankheit Covid-19 sowie Hygiene- und Verhaltenstipps
- Bundesgesundheitsministerium: Informationen zur Coronavirus-Einreiseverordnung
- Behandlungsinitiative Opferschutz: Hilfsangebot für tatgeneigte Personen
- Niedersächsische Corona-Verordnung(PDF-Datei, 127,88 KB)
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- Niedersächsische Absonderungsverordnung(PDF-Datei, 145,19 KB)
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- Allgemeinverfügung der Stadt: Kontaktnachverfolgung bei Corona-Infektion(PDF-Datei, 136,57 KB)
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- Corona-Bußgeldkatalog des Landes Niedersachsen(PDF-Datei, 119,81 KB)
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- Covid-19: Meldeformular gemäß §§ 6, 8, 9 Infektionsschutzgesetz(PDF-Datei, 340,78 KB)
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- Pressemitteilung (11. März 2020): Absage von Veranstaltungen – Einzelfall entscheidend
- Pressemitteilung (11. März 2020): Testzentrum in Delmenhorst vor dem Start
- Pressemitteilung (4. März 2020): Stadt stellt Räumlichkeiten für Schwerpunktpraxis