Coronavirus: Informationen für Besucher der Stadtverwaltung
Behördengänge weiter mit Maske erledigen
Um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und die Bevölkerung vor dem Coronavirus zu schützen, hat die Stadt Delmenhorst entschieden, dass die Besucherinnen und Besucher beim Betreten von städtischen Gebäuden vorerst bis Ende Mai weiterhin eine medizinische Maske oder FFP2-Maske tragen müssen. Ein 3G-Nachweis ist – mit Ausnahme des Zugangs zum City-Center (unter anderem Bürgerbüro und Ausländerstelle) – bei Behördengängen nicht mehr erforderlich.
In der derzeitigen Situation um die Versorgung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine muss die Leistungsfähigkeit des Bürgerbüros in einem Großraumbüro, der Ausländerstelle, des Gesundheitsamtes und des Sachgebiets Zuwanderung und Integration für die Beantragung von Asylbewerberleistungen möglichst erhalten bleiben. Zu diesem Zweck wird an den Eingängen zum City-Center (CCD), Lange Straße 1a (Zugang neben der Stadtbücherei), und gegenüber an der Langen Straße 136 zusätzlich zur Maskenpflicht weiterhin der 3G-Nachweis (gegen das Coronavirus geimpft, von Covid-19 genesen oder aktuell negativ getestet) von den Besucherinnen und Besuchern gefordert.
Der Mindestabstand von anderthalb Metern zu anderen Personen ist stets einzuhalten. Wenn Anliegen per E-Mail oder telefonisch geklärt werden können, sollte davon Gebrauch gemacht werden.
Die Stadtverwaltung weist zudem auf das mittlerweile sehr bewährte Angebot der Terminvereinbarungen hin. Dadurch kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen. Termine für Besuche im Bürgerbüro und in der Zulassungsstelle können online unter https://termine.delmenhorst.de gebucht werden.
- Pressemitteilung (1. April 2022): Behördengänge weiter mit Maske erledigen
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