Regionales Einzelhandelskonzept
Mit diesem Instrument sollen Innenstädte und Ortszentren als lebendige und attraktive Orte der gestärkt werden. Regional unverträgliche und zentrenunverträgliche Entwicklungen von großflächigem Einzelhandel an nicht integrierten Standorten sollen vermieden werden.
Nach dem im RZEHK benannten Regelungen werden neue Einzelhandelsgroßprojekte auf Basis des IMAGE-Moderationsverfahrens (interkommunale Moderation von Ansiedlungsvorhaben des großflächigen Einzelhandels) regional abgestimmt.
Mit dem am 4. Dezember 2013 unterzeichneten raumplanerischen Vertrag haben sich folgende Unterzeichner verpflichtet, die Regelungen des RZEHK umzusetzen: Kommunalverbund Niedersachsen/Bremen, die Länder Bremen und Niedersachsen, die Landkreise Oldenburg und Osterholz, die Städte Achim, Bassum, Bremen, Delmenhorst, Osterholz-Scharmbeck, Syke, Twistringen und Verden, die Gemeinden Berne, Dötlingen, Ganderkesee, Grasberg, Kirchlinteln, Lemwerder, Lilienthal, Oyten, Ritterhude, Schwanewede, Weyhe und Worpswede sowie die Samtgemeinden Bruchhausen-Vilsen, Hambergen und Thedinghausen.
- Raumplanerischer Vertrag(PDF-Datei, 1,4 MB)
- RZEHK als Anlage zum Vertrag(PDF-Datei, 9,36 MB)