Sprungmarken

Städtisches Einzelhandelskonzept

Fortschreibung Städtisches Einzelhandelskonzept 2021 bis 2024

Das städtische Einzelhandelskonzept wird turnusgemäß in den Jahren 2021 bis 2024 fortgeschrieben. Dazu hat die Stadt Delmenhorst im Oktober 2021 das Unternehmen Cima Beratung und Management GmbH aus Hannover beauftragt. 

Auf der Projekthomepage wird seit Anfang März 2022 unter www.einzelhandelskonzept-delmenhorst.de über den Arbeitsfortschritt und die Beteiligungsmöglichkeiten informiert. Dort kann auch der im Mai 2023 veröffentlichte vorläufige Endbericht eingesehen werden.


Städtisches Einzelhandelskonzept 2017

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Delmenhorst wurde in 2017 abgeschlossen.

Mit der gesamtstädtischen Betrachtung kann (durch die Bauleitplanung) in Teilen des Stadtgebietes Einzelhandel gänzlich ausgeschlossen oder bezüglich der Größe der Verkaufsfläche und Sortimente beschränkt werden. Mit dieser Steuerung sollen Investitionen im Einzelhandel auf Orte gelenkt werden, die aus Sicht der Delmenhorster Stadtentwicklung und der städtebaulichen Ordnung sinnvoll sind (insbesondere Innenstadt und geeignete Standorte für die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung).


Verbindlichkeit des Konzeptes als Steuerungsinstrument

Es besteht eine klare politische Willensbekundung zum Erhalt und zur langfristigen Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche (jüngster Ratsbeschluss vom 6. Februar 2020). Dies sind die Nahversorgungszentren für die wohnortnahe Versorgung und insbesondere der Hauptgeschäftsbereich in der Innenstadt.

Die im Kapitel 7 des fortgeschriebenen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahr 2017 dargestellte Zentrenstruktur (gem. der Abbildung 64), die Abgrenzungen der "zentralen Versorgungsbereiche" (gem. den Abbildungen Nr. 65, 67, 71, 74, 77,80, 83, 86, 89, 92, 95, 98, 101, 104, 107 und 110), die Abgrenzungen der Sonderstandorte (gem. den Abbildungen Nr. 113 und 117), die "Delmenhorster Sortimentsliste" (gem. der Abbildung 121), als auch die "Grundsätze der Einzelhandelsentwicklung in Delmenhorst" (gem. Kapitel 10.1) sind für die Stadtentwicklungsplanung sowie für planungsrechtliche Entscheidungen der Stadtverwaltung und der Ratsgremien der Stadt Delmenhorst im Sinne eines "Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes" zur Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 4 und 11 Baugesetzbuch) verbindlich.

Mit der Verbindlichkeit des Einzelhandelskonzeptes für Verwaltung und Kommunalpolitik ergibt sich für die Akteure im privatwirtschaftlichen Bereich eine Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit. Die Zielsetzung der Stärkung der Innenstadt kann dadurch gefördert werden. Die Konzepterarbeitung wurde von der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer und dem Handelsverband Nordwest e.V. unterstützt und begleitet.

Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.