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WohngeldSymbol für eine Dienstleistung

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben.

Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.

Achtung:

Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Haushaltsgröße, das Einkommen der Haushaltsmitglieder und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung. Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.

Bitte beachten!
Aus rechtlichen Gründen ist die Beantragung einer Wohngeldleistung über das Internet zurzeit noch nicht möglich. Zur Einhaltung von Fristen sind die Antragsunterlagen direkt oder auf dem Postweg der Wohngeldbehörde vorzulegen.

Adresse

City-Center
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

oder nach Vereinbarung