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Kfz-Zulassung: NeufahrzeugeSymbol für eine Dienstleistung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Sie müssen daher für Ihr Fahrzeug die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.

Zulassungen können nur auf den Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz) bzw. den Firmensitz/die Niederlassung des Antragstellers erfolgen. Eine Zulassung als Firmenfahrzeug ist nur möglich, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihnen der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil II und möglichst auch die EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (COC) oder die Datenbestätigung des Herstellers übergibt.

Verfahrensablauf
Der Antrag auf Zulassung ist durch den Halter oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen. 

Adresse

City-Center
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 8 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 17 Uhr