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Tätigkeit auf gemeindeeigenem Friedhof: Aufnahme dauerhaft als Gärtnerin/Gärtner

Die dauerhafte Aufnahme der Tätigkeit als Gärtnerin/Gärtner auf einem gemeindeeigenen Friedhof bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Friedhofssatzung.

Adresse

Friedensstraße 15
27753 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Friedhofsverwaltung
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr