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Straßenreinigung

Der Straßenreinigungspflicht, einschließlich Winterdienst, unterliegen grundsätzlich alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gebiet der Stadt Delmenhorst einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen.

Soweit nicht die Stadt selbst diese Aufgabe wahrnimmt, hat sie diese Pflicht per Straßenreinigungssatzung auf die Grundstückseigentümer zu übertragen. Welche Straßen in welchem Umfang von der Stadt bzw. vom Grundstückseigentümer zu reinigen sind, regelt die jeweils aktuelle Fassung der Straßenreinigungsverordnung.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 16 Uhr