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Nutzungsänderung von Gebäuden

Die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage ist nach § 60 Absatz 2 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) verfahrensfrei, wenn das öffentliche Baurecht an die neue Nutzung weder andere noch weitergehende Anforderungen stellt.

Genehmigungsfrei bleibt die Nutzungsänderung, wenn die bauliche Anlage nach Durchführung der Änderung genehmigungsfrei im Sinne des § 62 NBauO ist.

Adresse

Stadthaus
Am Stadtwall 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.