Sprungmarken

Sorgeerklärung (Auskunft aus dem Sorgeregister)

  • Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Dies muss öffentlich beurkundet werden.
An wen muss ich mich wenden
  • Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt
  • Notar

Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister des Geburtsjugendamts über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen beantragen (sogenannte Negativbescheinigung).

Kontakt

Kontaktdaten
Telefax (04221) 99-142270

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

nach Terminvereinbarung