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Zuschuss für Verhütungsmittel

Einen Zuschuss für Verhütungsmittel können Personen erhalten, die ihren ersten Wohnsitz in Delmenhorst haben, mindestens 22 Jahre alt sind und

  • Bürgergeld (SGB II),
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB),
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII),
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

beziehen.

Bezuschusst werden ärztlich verordnete Verhütungsmittel. Dazu gehören:

  • hormonelle Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Pille, Dreimonatsspritze, NuvaRing oder Verhütungspflaster,
  • mechanische Verhütungsmittel, wie zum Beispiel die Spirale.

Auch die Kosten für eine Sterilisation für Männer oder Frauen können bezuschusst werden.

Pro Person werden im Kalenderjahr maximal 100 Euro als Zuschuss gewährt. Bei hormonellen Verhütungsmitteln werden für das aktuelle Rezept 50 Prozent der Kosten erstattet.

Adresse

Siemershaus
Am Stadtwall 10
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Nach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.