Sprungmarken

Gelegenheitsverkehr – Genehmigung für Unternehmer

Gelegenheitsverkehr ist nach dem Personenbeförderungsgesetz die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs. Als Formen des Gelegenheitsverkehrs sind nur zulässig: Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen, Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen sowie gebündelter Bedarfsverkehr.

Die Geltungsdauer der Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beträgt höchstens 10 Jahre und für sonstigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens 5 Jahre. Die Genehmigung ist Neubewerbern für die Dauer von 2 Jahren zu erteilen.

Informationen zur Datenschutzrichtlinie sind unter "Downloads/Links" zu finden.

Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt. 

Die Geltungsdauer der Genehmigungen für Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beträgt höchstens 10 Jahre und für sonstigen Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen höchstens 5 Jahre. Die Genehmigung ist Neubewerbern für die Dauer von 2 Jahren zu erteilen.

Informationen zur Datenschutzrichtlinie sind unter "Downloads/Links" zu finden.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 18 Uhr

oder nach Vereinbarung