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Namensänderung

Unterlagen

Welche Unterlagen Sie im Einzelfall für Ihre Namensänderung einreichen müssen, klären wir mit Ihnen in einem vorherigen Beratungsgespräch.

Gebühren

Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller/die Antragstellerin.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Deutsche/r im Sinne im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG), Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher im Antrag ausführlich dazulegen ist

Bei folgenden Änderungsgründen gelten weitere Anforderungen, die in der jeweiligen Leistung enthalten sind:

  • Erklärung von Vertriebenen, Spätaussiedlern, deren Ehegatten und Abkömmlingen
  • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
  • Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
  • nachträgliche Erklärung eines gemeinsamen Familiennamens
  • Wiederannahme des Geburtsnamens
  • Änderung des Familiennamens eines Kindes

Verfahrensablauf

Für eine beschränkt geschäftsfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag (Vater, Mutter, Vormund, Betreuer). Ein Vormund oder Betreuer/-in bedarf hierzu der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts und der Nachweis über das Ergebnis der vormundschaftsgerichtlichen Anhörung des Antragstellers/der Antragstellerin sind dem Antrag beizufügen.

Weitere Fragen zum Antrag beantwortet die zuständige Stelle.