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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

Die Zulassungsbescheinigung Teil I hat den Fahrzeugschein abgelöst und ist eine amtliche Urkunde. Sie dokumentiert die Zulassung des Fahrzeuges zum Verkehr (solange auf der Rückseite keine Außerbetriebsetzung eingetragen ist) und enthält die wichtigsten technischen Daten. Die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene natürliche oder juristische Person ist der Halter des entsprechenden Fahrzeugs und damit nicht zwangsläufig auch der Eigentümer (auch wenn in den meisten Fällen davon auszugehen ist).

Vorteile sind die höhere Fälschungssicherheit, die EU-weite Lesbarkeit und Vereinheitlichung sowie der höhere Informationsgehalt.

Eine generelle Umtauschpflicht vom alten Fahrzeugbrief auf die neue Zulassungsbescheinigung gibt es nicht. Allerdings darf es für ein Fahrzeug kein Nebeneinander von alten und neuen Papieren geben. Automatisch umgetauscht wird, wenn ohnehin ein neuer Fahrzeugschein auszustellen ist, weil dieser z. B. verloren gegangen ist (unabhängig davon, ob der alte Fahrzeugbrief noch vorhanden ist). Der Fahrzeugschein wird vernichtet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt, der Fahrzeugbrief entwertet und durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr