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Kfz-Zulassung: Umschreibung von außerhalb ohne Halterwechsel

Wenn Ihr Fahrzeug bisher in einem anderen Landkreis oder einer anderen Stadt zugelassen ist oder war und Sie nach Delmenhorst umgezogen sind, können Sie seit 1. Januar 2015 wählen, ob Sie ein neues Kennzeichen zugeteilt bekommen oder das bisherige Kennzeichen behalten möchten (siehe unten). Eine Ummeldung ist auf jeden Fall erforderlich.
 
Zulassungen können nur auf den Wohnort (bei mehreren Wohnungen der Hauptwohnsitz) bzw. den Firmensitz/die Niederlassung des Antragstellers erfolgen. Eine Zulassung als Firmenfahrzeug ist nur möglich, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist. Bei abgelaufener Hauptuntersuchung (HU) wird kein Fahrzeug zugelassen; vorzulegen ist der Original-Prüfbericht (Abnahme gemäß § 29 StVZO).

Der Antrag auf Zulassung ist durch den Halter oder einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.

Seit 1. Januar 2015 kann bei Umzug des Halters bei einem noch zugelassenen Fahrzeug auf Wunsch das bisherige Kennzeichen beibehalten werden (zum Beispiel beim Umzug von Bremen nach Delmenhorst kann das HB-Kennzeichen beibehalten werden). Dabei wird nur die Anschrift in der vorzulegenden Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I geändert. Die Vorlage der ZB Teil II ist nicht erforderlich.

Die Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) ist grundsätzlich nicht erforderlich. Ausnahme: Fehlt die Angabe der Versicherung im Zentralen Fahrzeugregister oder ist der Versicherungsschutz erloschen, ist die Vorlage einer eVB notwendig. Außerdem ist wie bisher ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer durch das Hauptzollamt Bremen vorzulegen.

Das Recht zur Kennzeichenmitnahme erlischt mit der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Bei Änderung der Kennzeichenart (zum Beispiel von einem "normalen" Kennzeichen in ein Saisonkennzeichen) oder bei einem roten Kennzeichen kann das Kennzeichen nicht mitgenommen werden.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr