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Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen

Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen außerhalb des Betriebszeitraums (der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt, z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).

Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum (mindestens zwei bis maximal elf Monate jährlich) fest, in dem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.

Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter (z. B. Autohändler) stellen.

Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert.
 
Achtung
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern wollen, benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr