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Kfz-Kennzeichen: Rotes 07er (Oldtimer)

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Für jedes Fahrzeug wird ein roter Fahrzeugschein ausgestellt. Jede Fahrt ist in einem Nachweisheft einzutragen. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".

Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:
  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
Voraussetzungen
  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Polizeibehörde angehört. Weiterhin ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich und es wird eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister eingeholt.

Die Zulassungsbehörde stellt für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist in einem Nachweisheft zu dem jeweiligen Fahrzeug einzutragen.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr