Sprungmarken

Kfz-Kennzeichen: Oldtimer (H)

Diese Fahrzeuge müssen vornehmlich der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Sie dürfen nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden. Im Kennzeichen führen historische Fahrzeuge an der letzten Stelle ein "H" ("H-Kennzeichen").

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sind steuerbegünstigt. Sie unterliegen einer pauschalen Kraftfahrzeugsteuer von 46,02 Euro für Krafträder beziehungsweise 191,73
Euro für alle übrigen Fahrzeuge.

Voraussetzungen
  • vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • Begutachtung gemäß § 23 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation
  • guter originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
Dienstag: 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr