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Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

Adresse

Bürgerbüro, City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:

Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr

Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.