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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Änderung nach Tod eines Ehegatten oder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners

Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III.
Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.

Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen.

Adresse

Rathaus
Rathausplatz 1
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail zu folgenden Servicezeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr 
Montag bis Donnerstag: 14 bis 16 Uhr

Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. 
Um Warteschlangen zu vermeiden, bittet die Stadt um pünktliche Termineinhaltung.