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Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung

Nach einer Namensänderung ist Ihr Personalausweis ungültig. Haben Sie Ihren Familiennamen also zum Beispiel nach einer Scheidung oder der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ändern lassen, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.
Es gibt eine Ausnahme: Solange Sie ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, mit dem neuen Namen besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz stellen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt die Kosten der Ausstellung steigen.

Adresse

Bürgerbüro, City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:

Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr

Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.