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Aufenthaltserlaubnisantrag zum Sprachkurs

In der Regel dienen Sprachkurse der Vorbereitung für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Gleichwohl können auch Drittstaatsangehörige (Ausländer, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und nicht EU-Bürger sind) über das Visumverfahren beantragen, einen Sprachkurs in Deutschland zu absolvieren.

Die Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache wird in der Regel nur für die Teilnahme an einem mindestens 18 Wochenstunden umfassenden Intensivsprachkurs erteilt.

Adresse

City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich.

Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten:
- Montag: 14 bis 15 Uhr
- Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr

Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerdedelmenhorstde.