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Beglaubigungen

Kopien oder Abschriften von Schriftstücken werden vom Bürgerbüro beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt worden ist oder die Kopie/Abschrift bei einer Behörde vorgelegt werden muss. Die Vorlage des Originals ist erforderlich. Kopien werden beim Bürgerbüro gefertigt.

Kopien von Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt, da hier die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern vorgeschrieben ist.

Unterschriften werden ebenfalls nur beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll. Das gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen (§ 129 BGB). Eine Unterschrift wird nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart der Sachbearbeiterin/des Sachbearbeiters vollzogen bzw. von diesem anerkannt wird.

Adresse

Bürgerbüro, City-Center (CCD)
Lange Straße 1a
27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Um Ihre Anliegen bearbeiten zu können, benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie für die folgenden Öffnungszeiten vereinbaren:

Montag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Jeden ersten Sonnabend im Monat: 10 bis 13 Uhr

Durch die Terminvereinbarung kommt es zu geringeren Wartezeiten und somit weniger Begegnungen vieler Menschen.