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Ausstellung von Personenstandsurkunden
Bei uns können Sie Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden oder Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister beantragen, wenn die Beurkundung des Personenstandsfalles in Delmenhorst erfolgt ist.
Bei der Ausstellung einer Urkunde müssen vom Standesamt strenge Datenschutzvorschriften beachtet werden.
Eine Urkunde erhält grundsätzlich nur
- die Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
- sein Ehe- oder Lebenspartner (nicht bei geschiedener Ehe oder aufgelöster Lebenspartnerschaft)
- Kinder, Enkel, Urenkel usw. der betroffenen Person,
- Eltern, Großeltern, Urgroßeltern usw. der betroffenen Person,
- Geschwister (nur für Geburts- und Sterbeurkunden),
- derjenige, der eine schriftliche Vollmacht der vorstehend aufgeführten Personen vorlegt und
- derjenige, der ein berechtigtes Interesse an der Urkunde belegen kann.
Die entsprechenden Nachweise sind vorzulegen.
Bei einer persönlicher Vorsprache wird Ihnen gegen Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses und ggf. einer Vollmacht von der Person, für die die Urkunde erstellt werden soll, die Urkunde sofort ausgestellt.
Eine Anforderung kann auch telefonisch oder per Brief mit dem unten aufgeführten Formulare erfolgen.
Die gewünschten Urkunden werden Ihnen dann zusammen mit einer Rechnung übersandt.
Sollten Sie Ahnenforschung betreiben, so wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin.
Nähere Informationen erhalten Sie bei
Folgende Gebühren werden nach Tarifnummer 105 der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben:
Ausstellung einer Personenstandsurkunde
(Für jedes weitere Exemplar der Urkunde wird, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, die Hälfte der vorgesehenen Gebühr erhoben.) |
€ 10,00 |
| Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung einer Einsicht in einen Personenstandsregistereintrag |
€ 7,00 |
| Erteilung einer Auskunft aus einer oder Gewährung einer Einsicht in eine Sammelakte |
€ 15,00 |
| Suchen eines Eintrags oder eines Vorgangs, wenn zum Aufsuchen erforderliche Angaben nicht gemacht werden |
€ 20,00 bis € 60,00 |
| Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung |
€ 10,00 |
| Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie |
€ 10,00 |
Formular Bestellung standesamtlicher Urkunden
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