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Neue Fahrzeugpapiere seit dem 1. Oktober 2005
Seit dem 1. Oktober 2005 wurden in Deutschland zeitgleich in allen Zulassungsbehörden die neuen europäischen Zulassungsdokumente eingeführt.
Dadurch werden der bisherige Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein durch die neue Zulassungsbescheinigung ersetzt.
Die neue Zulassungsbescheinigung:
Dokumente ab 1. Oktober 2005:
Zulassungsbescheinigung Teil I
Zulassungsbescheinigung Teil II
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Dokumente bis 30. September 2005:
bisher: Fahrzeugschein
bisher: Fahrzeugbrief
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Was bedeutet die Einführung für den Fahrzeughalter?
- Die bisherigen Dokumente (Fahrzeugschein und -brief) behalten weiterhin ihre Gültigkeit bis das Fahrzeug umgeschrieben wird oder Ersatz-Dokumente ausgestellt werden müssen.
Sobald aber eine Änderung (technische Änderung, Neuzulassung, Wiederzulassung, Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel) erfolgt, werden die alten Papiere gegen die neuen ausgetauscht. Der Umtausch ist dann zwingend vorgeschrieben.
Bringen Sie deshalb immer ihren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief beim Besuch der Kfz-Zulassungsstelle mit.
- Wer im Besitz der neuen Zulassungsdokumente ist, muss künftig immer Teil I und Teil II vorlegen. Ausnahme: Adressänderungen innerhalb des Zulassungsbezirkes (hier wird nur der neue Teil I benötigt).
- Seit dem 1. Oktober 2005 wird bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges keine Abmeldebestätigung mehr ausgestellt. Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs wird im (alten) Fahrzeugschein oder im neuen Teil I (falls schon vorhanden) vermerkt und dem Halter wieder ausgehändigt.
Beide Dokumente müssen nach der Außerbetriebsetzung vom Halter aufbewahrt und bei einer erneuten Zulassung der Zulassungsbehörde vorgelegt oder beim Fahrzeugverkauf gegen Unterschrift an den Käufer übergeben werden.
- Sind für das außer Betrieb zu setzende Fahrzeug noch alte Dokumente vorhanden, trägt die Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung in den bisherigen Kfz-Brief und den bisherigen Fahrzeugschein ein und händigt diese dem Halter wieder aus. Eine Wiederzulassung erfolgt nur mit dem bisherigen Kfz-Brief und dem bisherigen Fahrzeugschein.
- Die Gebühren ändern sich nur geringfügig. Für die Ausstellung eines neuen Teil I erhöhen sich die Gebühren um 0,70 Euro. Ein neuer Teil II kostet wie bisher 3,60 Euro zusätzlich der entstehenden Verwaltungsgebühr. Diese Gebühren fallen auch beim Austausch der Papiere an.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
STADT DELMENHORST
KFZ-ZULASSUNGSBEHÖRDE
AM STADTWALL
TELEFON: (04221) 99-22 80 - 99 22 88
Zulassungsbehoerde.delmenhorst.de
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