Wechselkennzeichen ab 1. Juli neu
Zum 1. Juli 2012 wurden bundesweit die Wechselkennzeichen eingeführt. Diese können für maximal zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse für den gleichen Halter beantragt werden, wenn diese nicht gleichzeitig im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Wechselkennzeichen können ausschließlich für PKW (Klasse M1), Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 Kilogramm (Klasse O1) sowie für Motorräder und Quads (Klasse L) beantragt werden. Die Kosten für die Zulassung erhöhen sich um sechs Euro je Fahrzeug, insgesamt also um zwölf Euro.
Das Kennzeichenschild besteht aus zwei Teilen: Ein Element verbleibt fest am Fahrzeug, das andere ist ein aufsteckbarer Zusatz, das ein Fahrzeug für die Benutzung auf der Straße gültig macht. Die Anzahl und Abmessungen der Kennzeichen müssen für beide Fahrzeuge gleich sein.
Wechselkennzeichen sind lediglich für allgemeine ein- oder zweizeilige Kennzeichen und Motorradkennzeichen möglich. Beide Arten sind jeweils auch als H-Kennzeichen erhältlich.
Für beide Fahrzeuge muss der volle Kfz-Steuersatz entrichtet werden. Bei der Frage, ob Versicherungen eine Vergünstigung bei Wechselkennzeichen gewähren, halten sich die verschiedenen Anbieter noch bedeckt.
Fünf- und dreistellige Wunschkennzeichen verfügbar
Im Zuge der Einführung von Wechselkennzeichen können in Delmenhorst ab sofort auch fünfstellige Wunschkennzeichen vergeben werden. Die Kennzeichen mit zwei Buchstaben und drei Zahlen, zum Beispiel DEL-AA 100, werden lediglich als Wunschkennzeichen vergeben. Sie können reserviert werden, werden allerdings nicht auf Dauer geblockt.
Auch dreistellige Wunschkennzeichen, zum Beispiel DEL-AA 1, werden schrittweise wieder freigegeben. Sie können nur persönlich in der Zulassungsbehörde reserviert werden.

