Auslandsreise: Kinder brauchen eigenen Pass
Aufgrund europäischer Vorgaben gibt es eine Änderung im deutschen Passrecht: Seit dem 26. Juni benötigen Kinder bei Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Die Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab sofort ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Die Regelung gilt ohne Übergangsfrist für alle Kinder ab Geburt.
Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument gültig.
Als Dokumente für Kinder gelten Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise. Die neue Regelung gilt auch für Reisen in EU-Staaten.
Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis - welches Reisedokument sollte beantragt werden?
Die Auswahl, welches Dokument ein Kind benötigt, hängt zunächst vom Alter ab. Für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr wird ein Kinderreisepass ausgestellt. Dieser ist höchstens sechs Jahre lang gültig oder bis das Kind zwölf Jahre alt wird. Digitalisierte Informationen oder Fingerabdrücke enthält der Kinderreisepass nicht. Das Kind muss sein Dokument ab dem 10. Lebensjahr selbst unterschreiben. Die Geburtsurkunde und ein Foto müssen eingereicht werden. Das Dokument kann sofort ausgestellt werden und kostet 13 Euro. Für sechs Euro kann der Pass verlängert werden.
Einen elektronischen Reisepass erhalten Kinder ab zwölf Jahren, auf Wunsch der Eltern auch schon früher. Ein Chip enthält Daten über den Pass und seinen Inhaber, außerdem das Lichtbild sowie zwei Fingerabdrücke. Gültig ist das Dokument bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre, darüber hinaus zehn Jahre. Der Reisepass kann nicht verlängert werden. Die Kosten belaufen sich bis zum 24. Lebensjahr auf 37,50 Euro.
Für Menschen ab 16 Jahren wird der Personalausweis ausgestellt, auf Wunsch der Eltern auch schon früher. Bis zum 24. Lebensjahr kostet der Ausweis 22,80 Euro und ist sechs Jahre gültig. Das Dokument kann nicht verlängert werden.
Das Reiseziel: Jedes Land kann selbst festlegen, welches Dokument - Kinderreisepass, elektronischer Reisepass oder Personalausweis - zur Einreise notwendig ist. Vor Reiseantritt sollten dazu Informationen, zum Beispiel beim Auswärtigen Amt oder beim Reiseveranstalter, eingeholt werden.
Im Schengen-Raum, zu dem neben den 22 EU-Ländern auch Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein gehören, reicht der Personalausweis. Die USA verlangen jedoch einen elektronischen Reisepass.
25. Juni 2012 - sb

