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Abfallentsorgung

Die Stadt Delmenhorst hält als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ein umfangreiches und bürgerfreundliches Entsorgungssystem im Hol- wie auch im Bringsystem vor. Die Grundlage ist das Kreislaufwirtschafts- und das Niedersächsische Abfallgesetz; verankert sind die geltenden Bestimmungen in der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Delmenhorst.

Die Stadt verfügt über keine eigenen Einrichtungen zur Abfallsammlung und -entsorgung. Für das operative Geschäft bedient sie sich beauftragter Dritter. Den größten Anteil hat hier die ADG Abfallwirtschaft Delmenhorst GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadt Delmenhorst. Ihr obliegt die Abfallbehältergestellung, der Großteil der Abfallsammlungen sowie der Betrieb der Abfall-Annahmestellen.

Für Fragen zur praktischen Durchführung wenden Sie sich bitte direkt an die ADG.

Privathaushalte & Gewerbe

Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der dort geregelten Zuständigkeiten unterliegen private Haushalte und gewerbliche Einrichtungen unterschiedlichen Bestimmungen.