Mietspiegel
Der Mietspiegel wurde von der Stadt Delmenhorst auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen in Delmenhorst nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt.
Die wissenschaftliche Bearbeitung des Mietspiegels erfolgte durch die InWIS Forschung & Beratung GmbH.
Es handelt sich bei dem Mietspiegel um eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge im Stadtgebiet. Er gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Zwei- und Mehrfamilienhäusern mit einer Wohnfläche zwischen 20 und 135 Quadratmetern. Der Mietspiegel kann somit als Begründung für eine Mieterhöhung zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete herangezogen werden. Außerdem kann mit ihm die Angemessenheit gezahlter Mieten überprüft werden.
Die ortsüblichen Mieten wurden von der Stadt Delmenhorst anerkannt und gelten als qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
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- Mietspiegel 2010
(PDF-Datei, 412,47 KB) - Erläuterungen zum Mietspiegel 2010
(PDF-Datei, 95,46 KB)

