Sprungmarken

Gleichstellungsstelle

Schon das Grundgesetz schreibt die Gleichberechtigung von Frauen und Männern vor. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Stadtverwaltung, diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen. Benachteiligungen sollen abgebaut und Chancengleichheit im kommunalen Handeln verankert werden.

Was Sie vielleicht schon immer einmal fragen wollten: Was macht die Gleichstellungsbeauftragte im Rathaus eigentlich genau?

Die Gleichstellungsstelle

  • geht Beschwerden über Diskriminierung und Benachteiligung nach,
  • bietet eine vertrauliche Beratung an, 
  • initiiert Projekte zur Verbesserung der Chancengleichheit und macht Mängel in der Gleichstellung bewusst,
  • fördert Vernetzung und kooperiert mit Frauengruppen sowie Verbänden und
  • macht Öffentlichkeitsarbeit in der Stadt Delmenhorst zu gleichstellungspolitischen Themen.

Ihre Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung sind:

  • Mitarbeit bei der betrieblichen Gleichstellung der beschäftigten Männer und Frauen
  • Beteiligung bei Stellenbesetzungsverfahren
  • Mitwirkung an Rats- und Verwaltungsvorlagen mit gleichstellungsrelevantem Inhalt
  • Beratung von Mitarbeiterinnen
  • Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte, wenn Sie

  • Informationen suchen zum Arbeitsmarkt für Frauen, zu Ihrer Rückkehr in den Beruf oder einer Existenzgründung, zu Beratungsstellen und Angeboten für Mädchen und Frauen vor Ort, zum Thema Gesundheit oder häusliche Gewalt,
  • benachteiligt werden und Unterstützung benötigen,
  • Kontakte zu Frauen- oder Männergruppen, Institutionen und Verbänden suchen oder
  • zu Fachthemen mit der Gleichstellungsbeauftragten kooperieren wollen.
Wir verwenden auf delmenhorst.de ausschließlich funktionale Cookies. Weitere Informationen finden Sie hier.