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Pressemitteilung - 18. Juni 2018

Knallrote Beutel für die Belloo-Boxen

Hundekot gehört in den Müll – nicht nur in den (warmen) Sommermonaten. Hundebesitzer sollten diese Botschaft stets befolgen, damit es im Miteinander keinen Unmut über „Tretminen“ auf Straßen, Grünstreifen, Wegen oder Plätzen gibt.

Obendrein stellt nicht korrekt entsorgter Hundekot, lose oder verpackt, eine Ordnungswidrigkeit dar und kostet 50 Euro Verwarngeld. Das muss nicht sein: Auf bequeme Art und Weise können die Hinter-lassenschaften mittlerweile in 30 sogenannten Belloo-Boxen entsorgt werden.

Seit heute gibt es an den auf das gesamte Stadtgebiet verteilten Hundetoiletten neue, signalrote Kotbeutel mit dem Aufdruck „Haufen sucht Halter – Ob mit oder ohne Beutel: Hundekot gehört in den Müll!“.


Benutzte Kotbeutel dürfen natürlich nicht nur in die Belloo-Boxen, sondern auch in jeden normalen Restabfallbehälter geworfen werden.

In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst Umwelt noch einmal darauf hin, dass Hundehaufen grundsätzlich ordnungsgemäß entsorgt werden müssen – unabhängig vom Befüllungsgrad der Tütenspender.

Hundehalterinnen und -halter sollten beim „Gassi-Gehen“ stets einen Beutel dabei haben und die Tütenspender der Belloo-Boxen lediglich als willkommene Notreserve ansehen, wenn die eigene Tüte dann doch einmal vergessen worden sein sollte.

Eine Liste samt Übersichtskarte mit allen Standorten der Belloo-Boxen ist auf der städtischen Internetseite zu finden.


Nr. 300|18 - tif

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