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Pressemitteilung - 19. Januar 2018

Stadt sucht 83 neue Schöffen

Die Stadt sucht 83 Frauen und Männer als Bewerber für das Schöffenamt im Erwachsenenstrafrecht, die am Amtsgericht Delmenhorst beziehungsweise am Landgericht Oldenburg als ehrenamtliche Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen mitwirken wollen. Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet am 31. Dezember.

Die neuen Schöffen werden für fünf Jahre ab 1. Januar 2019 berufen. Bewerben kann sich bis 15. März jeder, der von 25 bis 69 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und seinen Wohnsitz in Delmenhorst hat.

Nach dem 15. März eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Bewerber erhalten Anfang April eine Eingangsbestätigung mit Hinweisen zum weiteren Verfahren.

Schöffen sind wie die Berufsrichter nur dem Gesetz verpflichtet und in ihrem Amt nicht an Weisungen gebunden. In den Hauptverhandlungen urteilen sie gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Unschuld oder Schuld der Angeklagten.

Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, soziales Verständnis, Verantwortungsbewusstsein, Kommunikations- und Dialogfähigkeit sowie – wegen des zum Teil sehr anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Interessierte werden gebeten, sich beim Bürgerbüro, Lange Straße 1a, 27749 Delmenhorst schriftlich zu bewerben. Name und gegebenenfalls Geburtsname, vollständige Anschrift, Geburtstag und -ort und Berufsbezeichnung müssen angegeben werden.

Bewerbungsformulare sind im Bürgerbüro vorrätig oder können im Internet unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Fragen zur Schöffenwahl beantwortet Heidrun Behrens vom Fachdienst Recht unter der Telefonnummer (04221) 99-2234.


Nr. 21|18 - tif

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