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Pressemitteilung - 5. Dezember 2017

Erste Linksabbiegespur nur für Radfahrer

Den Radverkehr in Delmenhorst weiter verbessern, ausbauen und sicherer machen: Diesem Ziel kommt die Stadt wieder ein Stück näher. Erstmals wurde im Stadtgebiet eine Linksabbiegespur nur für Radfahrer eingerichtet – und zwar auf der Straße „Am Stadtwall“. In Richtung Bismarckplatz können Radler ab sofort auf der Fahrbahn links abbiegen und anschließend, wie gewohnt, auf dem Radweg in stadtauswärtiger Richtung weiterfahren.

„Dadurch wird die Situation für Radfahrer in diesem Bereich deutlich verbessert“, sagt Hendrik Abramowski, Fachdienstleiter Verkehr der Stadt Delmenhorst. „Unbedingt zu beachten ist aber, wie auch beim Kraftfahrzeugverkehr, der aus Richtung ‚An den Graften‘ kommende und vorfahrtberechtigte Gegenverkehr.“

Wichtig: Der zwischen den nun getrennten Links- und Rechtsabbiegestreifen für Autos liegende Radfahrstreifen ist – nach einer Eingewöhnungszeit – benutzungspflichtig. Autos dürfen ihn nicht überfahren und nicht auf ihm halten. Das ist beim Schutzstreifen mit gestrichelter Markierungslinie auf der rechten Seite für rechts abbiegende Radler anders. Er ist zwar möglichst immer freizuhalten, damit die Radfahrer bis zur Ampel vorfahren können, darf aber von Autos überfahren werden.

Für die Radler gelten dieselben Ampelsignale wie für motorisierte Fahrzeuge. Dies ist laut Richtlinie dann vorgesehen, wenn Sondersignale für den Radverkehr aufgrund der örtlichen Verhältnisse nicht regelkonform positioniert werden können.

Übergangsweise bleiben zusätzlich noch die kombinierten Signale für Fußgänger/Radfahrer an der Furt am Hans-Böckler-Platz in Richtung Graftwiesen erhalten. Da das direkte Linksabbiegen für Radfahrer in der Stadt Delmenhorst noch neu ist, soll für eine begrenzte Zeit auch die traditionelle Möglichkeit zum indirekten Linksabbiegen beibehalten werden

„Wir appellieren an die motorisierten Verkehrsteilnehmer, aufgrund der geänderten und ungewohnten Verkehrsführung besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen und die Zone-30-Regelung zu beachten“, sagt Fachdienstleiter Abramowski. Für ihn ist diese Maßnahme zugleich der Auftakt zur Umsetzung des Fahrradroutenkonzeptes, das im Verkehrsentwicklungsplan aus dem Jahr 2014 für die Alltagsmobilität in Delmenhorst verankert ist. Die Fahrradrouten 1 (Deichhorst) und 6 (Heidkrug – Varrelgraben) sind seit längerem vom Rat beschlossen.

„Im kommenden Jahr wollen wir auf jeden Fall die Route 1 einrichten, möglichst auch die Route 6“, sagt Abramowski. Weitere Strecken, die Routen 3 (Ströhen), 4 (Bungerhof) und 7 (Stickgras), sollen im kommenden Jahr in den Gremien vorgestellt werden. Zudem ist die Route 5 (Hasbergen) derzeit in der Bearbeitung.

Parallel dazu gehen auch die Arbeiten im Rahmen des Regionalen Mobilitätskonzeptes weiter voran. Diese vom Kommunalverbund federführend beauftragte Konzeption ist für Delmenhorst von zentraler Bedeutung, weil die Stadt mitten in dem Korridor des noch zu konzipierenden und zu planenden Radschnellweges Oldenburg – Delmenhorst – Bremen liegt. Erste Ergebnisse aus der Analyse erwartet Abramowski im ersten Quartal 2018.


Nr. 643/17 - tif

 

 

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